Kosten · November 2026 · Lesezeit 10 Minuten

Mitarbeiterfotos für Website und Stellenanzeige: Was ein Shooting kostet und wie es nebenbei läuft

Für zehn Mitarbeiterporträts verlangen Fotografen, die ihre Preise öffentlich nennen, zwischen 999 und 1.490 Euro netto. Das ist die kleinere Rechnung. Die größere sind die zehn Mal zehn bis fünfzehn Minuten, in denen Ihre Leute von der Arbeit wegmüssen, und die Frage, was mit den Bildern geschieht, wenn einer davon kündigt. Dieser Artikel rechnet nach, was ein Shooting nach vier Preislisten kostet, worauf Sie bei der Einwilligung achten, was ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts über das Ausscheiden sagt und wie sich das Ganze an einen Tag hängen lässt, an dem ohnehin alle da sind.

Kurz beantwortet

Was kosten Mitarbeiterfotos?

Für zehn Personen liegen vier öffentlich einsehbare Preislisten (Stand 2. November 2026) zwischen 999 und 1.490 Euro netto, also rund 100 bis 150 Euro je Person. Nutzungsrechte, Anfahrt und Namensnennung sind je nach Anbieter enthalten oder kosten extra. Ein Beispiel: Bei HelenNicolai BusinessPortraits kommen für zehn Personen mit Nutzung auf Xing, LinkedIn und Social Media, Anfahrt und Blitzanlage rund 780 Euro auf die Grundsumme von 1.200 Euro.

Brauche ich die Einwilligung jedes Mitarbeiters?

Ja. Für die Veröffentlichung erkennbarer Fotos verlangt § 22 KUG eine Einwilligung. Bei Beschäftigten muss sie nach § 26 Abs. 2 BDSG freiwillig sein und in der Regel schriftlich oder elektronisch erfolgen, und der Betrieb muss in Textform über Zweck und Widerrufsrecht aufklären. Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO kann jeder die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Was passiert mit den Fotos, wenn jemand den Betrieb verlässt?

Das hängt davon ab, wie die Person gezeigt wird. Das Bundesarbeitsgericht entschied am 11.12.2014 (8 AZR 1010/13), dass eine unbefristete Einwilligung für einen Werbefilm mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht automatisch erlischt, wenn das Bild nur illustriert. Wird mit der Person oder ihrer Funktion geworben, etwa mit Foto, Name und Position, kann der Ausgeschiedene eher widersprechen. Sicherer ist, solche Einzelprofile am letzten Arbeitstag zu entfernen.

Lassen sich Mitarbeiterfotos am Drehtag mitmachen?

Ja, wenn für die Porträts ein eigener Raum bereitsteht. Fotografen arbeiten nach eigenen Angaben mit 8 bis 15 Minuten je Person und schaffen 25 bis 30 Personen am Tag. Einen Fotografen für denselben Tag dazuzubuchen ist möglich. Standbilder aus dem Video sind nach unserer Einschätzung für Website-Größen brauchbar, für Titelbilder und Druck stoßen sie an eine Grenze.

Was zehn Porträts kosten: vier Preislisten

Mitarbeiterfotos haben keinen Festpreis, aber es gibt Fotografen, die ihre Listen veröffentlichen. Wir haben vier gelesen, abgerufen am 2. November 2026. Die Preise gelten für Aufnahmen im Betrieb mit mobilem Studio. Für andere Regionen können sie abweichen, vor allem bei der Anfahrt. Rechenbasis ist ein Team von zehn Personen:

Das sind je Person etwa 100 bis 150 Euro. Bei 20 Personen ändert sich das Bild kaum: Jabs rechnet 95 Euro je Person, also 1.900 Euro. Skaletz nennt für 11 bis 20 Personen im Halbtag ab 1.990 Euro. HelenNicolai kommt in der Staffel für 16 bis 30 Mitarbeiter bei 115 Euro je Foto auf 2.300 Euro. Je größer das Team, desto weniger kostet jedes Foto, weil Aufbau und Briefing nur einmal anfallen. Skaletz nennt den Personenzahl-Effekt als größten Hebel im Preis.

Die Zahlen sind Preislisten, keine Marktstatistik. Wer schreibt, was Fotografen „üblicherweise“ nehmen, hat meist drei Webseiten gelesen. Wir haben vier gelesen. Als Rahmen taugt das, für Ihr Angebot ersetzt es keine Anfrage bei einem Fotografen aus Ihrer Region.

Was auf der Rechnung zusätzlich steht

Der Preis je Foto ist selten der Endpreis. Die Preislisten zeigen, wo das Geld versteckt liegt:

Ein Beispiel mit den Listenpreisen von HelenNicolai: zehn Porträts im Unternehmen, standardisiert, 1.200 Euro. Dazu Xing und LinkedIn 300 Euro, Social Media 300 Euro, Anfahrt 60 Euro und Blitzanlage 120 Euro. Zusammen 1.980 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Dieselben zehn Porträts kosten bei Spöllmink 999 Euro, bei Skaletz ab 1.490 Euro, jeweils mit Nutzungsrechten. Der Unterschied liegt nicht im Foto, sondern darin, welche Zeilen auf der Liste stehen. Gute Gründe für die Zeilen haben die Fotografen sicher. Vergleichen können Sie aber nur, wenn Sie alle nebeneinanderlegen.

Fotos, die nicht nach Bewerbungsfoto aussehen

Die Preislisten zeigen auch, dass es zwei Arten von Mitarbeiterfoto gibt. Sarah Jabs bietet einheitliche Einzelporträts vor standardisiertem Hintergrund an und, getrennt davon, Einzelporträts am Arbeitsplatz mit individuellen Aufnahmen. HelenNicolai preist beides getrennt: im Unternehmen standardisiert 120 Euro, individuell 130 Euro. Skaletz wirbt damit, dass Mitarbeiterfotos im Arbeitsalltag entstehen, nicht im Studio.

Das einheitliche Porträt vor grauem Hintergrund hat seinen Platz, etwa auf einer Teamseite mit 25 Köpfen, wo es auf einen Blick ordentlich wirken soll. Für eine Stellenanzeige oder eine Karriereseite würden wir die Variante am Arbeitsplatz wählen. Das ist unsere Einschätzung, keine Studie zu Fotos in Stellenanzeigen. Gestützt wird sie von dem, was die Nielsen Norman Group in Usability-Tests (2010) beobachtete und was wir im Ratgeber Wir wollen unser Team auf der Website zeigen beschrieben haben: Nutzer sehen sich Fotos echter Mitarbeiter genau an und überfliegen Stockfotos. Und wer sich bewirbt, sucht laut der Königsteiner Gruppe (2023, 1.026 Beschäftigte) oft nach einem Ansprechpartner: 27 Prozent bewerben sich ohne direkte Ansprechperson gar nicht. Wie eine Karriereseite insgesamt aufgebaut sein sollte, steht in Karriereseite für den kleinen Betrieb. Hier geht es nur um das Bild: Wer in Arbeitskleidung an der Maschine steht und freundlich schaut, wirkt wie ein Kollege. Wer vor Grau in die Kamera lächelt, wirkt wie ein Antrag.

Die Einwilligung: Was Sie vom Team brauchen

Ein Foto zu machen und ein Foto zu veröffentlichen sind zwei Vorgänge. Für die Veröffentlichung verlangt das Kunsturhebergesetz in § 22 die Einwilligung des Abgebildeten. Bei Beschäftigten kommt § 26 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes dazu: Weil Beschäftigte vom Arbeitgeber abhängig sind, muss die Einwilligung freiwillig sein. Freiwilligkeit kann nach dem Gesetz insbesondere vorliegen, wenn der Beschäftigte einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorteil hat oder beide Seiten gleichgelagerte Interessen verfolgen. Die Einwilligung hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist, und der Arbeitgeber muss über Zweck und Widerrufsrecht in Textform aufklären.

In der Praxis heißt das: ein Zettel oder Formular je Person, auf dem steht, wofür die Bilder verwendet werden (Website, Stellenanzeigen, Social Media), mit dem Hinweis, dass die Einwilligung widerrufbar ist und wer Nein sagt, keinen Nachteil hat. Das Bundesarbeitsgericht hat den letzten Punkt 2014 deutlich gemacht: Es besteht keine Nebenpflicht eines Arbeitnehmers, der Herstellung und Veröffentlichung seines Bildes zuzustimmen, und wer die Zustimmung verweigert und deshalb Nachteile erleidet, kann Schadensersatz verlangen. Wie Sie damit umgehen, wenn jemand nicht mitmachen will, steht in Keiner will vor die Kamera. Den rechtlichen Rahmen für Teamseiten haben wir ausführlich in Wir wollen unser Team auf der Website zeigen aufgeschrieben, hier bleiben wir bei dem, was ein Fotoshooting betrifft.

Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO kann jeder seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf wirkt für die Zukunft, bis dahin Veröffentlichtes bleibt rechtmäßig, und er muss so einfach sein wie die Erteilung. Eine Begründung verlangt der Artikel nicht.

Wenn jemand geht: Der Fall des Monteurs

Wie das in der Praxis ausgeht, zeigt ein Fall, den das Bundesarbeitsgericht am 11. Dezember 2014 entschieden hat (8 AZR 1010/13). Ein Unternehmen für Kälte- und Klimatechnik hatte 2008 einen Werbefilm drehen lassen. Am 30. Oktober 2008 unterschrieb der Monteur, wie 25 weitere Beschäftigte, auf einer Namensliste, dass Filmaufnahmen von ihm im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit „verwendet und ausgestrahlt werden dürfen“. Sechs Kollegen unterschrieben nicht. Im Film sah man den Monteur etwa zwei Sekunden lang auf einem Gruppenbild mit rund 30 Kollegen. Das Arbeitsverhältnis endete am 31. Januar 2011. Zehn Monate später, am 28. November 2011, ließ er die Einwilligung vorsorglich per Anwaltsschreiben widerrufen, verlangte die Entfernung des Videos und mindestens 5.845,50 Euro Schmerzensgeld.

Das Gericht wies die Klage ab. Die Begründung hat vier Teile. Erstens muss die Einwilligung nach § 22 KUG im Arbeitsverhältnis schriftlich erfolgen; hier war sie anlassbezogen eingeholt worden, nicht pauschal im Arbeitsvertrag. Zweitens war sie nicht auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses befristet. Drittens erlischt sie mit dem Ende der Beschäftigung nicht automatisch, wenn das Bild nur illustriert, etwa Arbeitsabläufe oder die „typische“ Belegschaft, ohne Bezug zur einzelnen Person. Viertens musste der Monteur für seinen Widerruf einen Grund nennen, warum er sein Recht am eigenen Bild nun anders ausübe als Jahre zuvor. Den hatte er nicht.

Das Urteil hat aber auch eine andere Seite. Wird mit der Person oder ihrer Funktion im Unternehmen geworben, kann der Ausgeschiedene nach der Begründung des Gerichts grundsätzlich anführen, dass mit ihm nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht weiter geworben werden soll. Das gilt umso mehr, wenn für die Verwendung keine Vergütung gezahlt wurde. Ein Porträt mit Name und Funktion auf der Teamseite ist genau dieser Fall.

Zwei Einschränkungen: Das Urteil stammt aus der Zeit vor der DSGVO, und der Grund für den Widerruf, den das Gericht damals verlangte, steht in Art. 7 Abs. 3 DSGVO nicht. Wir würden deshalb nicht darauf bauen, dass ein Widerruf ohne Begründung ins Leere läuft. Unsere Empfehlung: Porträts mit Name und Funktion verschwinden am letzten Arbeitstag von der Website und aus den Anzeigen, Gruppenbilder bleiben, bis jemand widerspricht. Weitere Urteile zum Thema stehen in Ein Mitarbeiter geht und will aus dem Imagefilm raus. Bauen Sie die Seite so, dass sich ein einzelnes Porträt austauschen lässt, ohne dass etwas anderes mit kaputtgeht.

Wie es am Drehtag nebenbei läuft

An einem Drehtag sind Ihre Leute ohnehin da, die Halle ist aufgeräumt, die Arbeitskleidung sauber. Sarah Jabs schreibt auf ihrer Preisseite, der Shootingtermin könne mit einem Tag zusammenfallen, an dem etwa eine Firmenfeier oder Weiterbildung stattfindet. Der Gedanke funktioniert für einen Drehtag genauso, und er spart den zweiten Termin. Das ist unsere Einschätzung. Belegt ist, wie lange ein Foto dauert: Jabs fotografiert im 15-Minuten-Takt mit Zeitslots, in die sich jeder Mitarbeiter selbst einträgt, und lässt jeden das Ergebnis auf dem Kameradisplay ansehen und sein Wunschfoto markieren. Skaletz gibt 8 bis 12 Minuten pro Kopf an und 15 bis 30 Personen pro Tag, „der Rest läuft parallel zum Arbeitstag“.

Damit zwei Teams an einem Tag nicht im Weg stehen, brauchen Sie unserer Einschätzung nach vor allem einen eigenen Raum für die Porträts, getrennt vom Drehort, und eine Liste mit Slots. Wer gerade nicht gefilmt wird, kommt zum Foto. Wie so ein Tag aus Sicht des Betriebs aussieht, haben wir in Ein Drehtag im Betrieb beschrieben. Den Fotografen buchen Sie am besten für denselben Tag dazu und sprechen Reihenfolge und Zeitfenster miteinander ab.

Bleiben die Standbilder aus dem Video. Rechnerisch hat ein Bild aus 4K-Material 3.840 mal 2.160 Pixel, das sind rund 8,3 Megapixel. Für Website und Stellenanzeige am Bildschirm reicht das nach unserer Einschätzung. Die Grenze liegt woanders: Licht, Bildausschnitt und Moment sind für Bewegtbild gewählt, nicht für das Einzelbild, und der Blick in die Kamera fehlt meist. Für ein Titelbild, ein Plakat oder einen Druck würden wir einen Fotografen nehmen. Getestet haben wir das nicht, es ist eine Abwägung.

Wenn Ihre Leute ohnehin ungern fotografiert werden, ist ein kurzes Video-Porträt eine Alternative. In unserem Ratgeber zum Team auf der Website haben wir 15 bis 30 Sekunden pro Person als Erfahrungsregel beschrieben. Es ersetzt kein Foto in der Stellenanzeige, ergänzt aber die Seite.

Was Sie diese Woche tun können

Erstens: Zählen Sie, von wem Sie aktuelle Fotos brauchen, und trennen Sie nach Teamseite, Stellenanzeigen und Social Media. Das entscheidet, welche Nutzungsrechte Sie brauchen.

Zweitens: Holen Sie zwei Angebote ein und legen Sie diese Zeile für Zeile nebeneinander: Preis je Foto, Nutzungsrechte, Namensnennung, Anfahrt, Anzahl der bearbeiteten Bilder.

Drittens: Bereiten Sie die Einwilligung vor, mit Zweck, Widerrufshinweis und dem Satz, dass Nein keinen Nachteil hat. Verteilen Sie sie vor dem Termin, nicht am Morgen des Shootings.

Viertens: Legen Sie fest, wer sich um Porträts kümmert, wenn jemand geht. Ein Name, ein Datum im Kalender, ein Satz in der Checkliste für das Ausscheiden.

Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in Ihren Betrieb, egal wo in Deutschland Sie sind. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos pro Monat, mit Untertiteln und in allen Formatvarianten. Schnitt und Technik sind dabei.

499 Euro pro Monat. Kein Drehtag ohne Vorbereitung, keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.

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Quellen: Preislisten, alle abgerufen am 02.11.2026: Olaf Spöllmink, „Preise“ (olafspoellmink.de/preise/); Sarah Jabs, „Mitarbeiterfotos Preise“ (sarahjabs.de/business/preise/mitarbeiterfotos-preise.php); HelenNicolai BusinessPortraits, „Mitarbeiterfotos Preise“ (helennicolai-businessportraits.de/team-foto-mitarbeiterfotos-fotograf-berlin-preise); Skaletz Photography, „Mitarbeiterfotos Kosten“, 28.06.2026 (skaletzphotography.de/blog/mitarbeiterfotos-kosten). Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13 (bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-1010-13/). Kunsturhebergesetz § 22; Bundesdatenschutzgesetz § 26 Abs. 2 (gesetze-im-internet.de); DSGVO Art. 7 (dsgvo-gesetz.de/art-7-dsgvo/). Nielsen Norman Group (2010) und Königsteiner Gruppe (Befragung Mai 2023, 1.026 Beschäftigte), zitiert nach unseren Ratgebern zu Teamseite und Karriereseite. Rechenbeispiele sind eigene Beispielrechnungen mit den genannten Listenpreisen, netto bzw. zuzüglich Umsatzsteuer. Dies ist keine Rechtsberatung.