Planung · Oktober 2026 · Lesezeit 9 Minuten

Der Imagefilm ist fertig: Warum das Team ihn vor Kunden und Bewerbern sehen sollte

Ein Arbeitnehmer war in einem Firmenfilm etwa zwei Sekunden lang zu sehen, auf einem Gruppenbild mit rund 30 Kollegen. Nach seinem Ausscheiden verlangte er, dass der Film verschwindet, und der Streit ging bis vor das Bundesarbeitsgericht. Verloren hat er, weil er schriftlich eingewilligt hatte. Die Geschichte zeigt etwas, das in den Wochen nach der Abnahme gern vergessen wird: Ein Imagefilm betrifft zuerst die Leute, die darin vorkommen und die ihn jeden Tag mit ihrem Arbeitsplatz verbinden. Dieser Artikel legt fest, in welcher Reihenfolge der Film gezeigt wird, warum die interne Premiere vorn steht und wie die ersten vier Wochen aussehen.

Kurz beantwortet

Wer sollte den fertigen Imagefilm zuerst sehen?

Die Mitarbeiter, und zwar gemeinsam und vor jeder Veröffentlichung. Wer im Film vorkommt, hat ein Recht darauf, sich vorher zu sehen: Das Bundesarbeitsgericht verlangt für die Veröffentlichung von Mitarbeiterbildern eine schriftliche Einwilligung (Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13). Dazu kommt ein praktischer Grund: Nach Gallup würden 72 Prozent der emotional hoch gebundenen Beschäftigten ihren Arbeitgeber weiterempfehlen, bei gering Gebundenen sind es 26 Prozent. Wer den Film kennt und mag, erzählt davon.

Wie läuft eine interne Filmpremiere im kleinen Betrieb ab?

Kurz und ohne Aufwand: Der Film läuft einmal auf einem großen Bildschirm, die Geschäftsführung sagt zwei Sätze dazu, danach gibt es etwas zu essen. Planen Sie die Vorführung in die Arbeitszeit, damit auch Monteure und Produktionsmitarbeiter dabei sind. Eine Betriebsveranstaltung, die allen Beschäftigten offensteht, bleibt bis 110 Euro je Teilnehmer steuerfrei (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG), bei bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr.

Wann kommen die Kunden an die Reihe?

In der Woche nach der Premiere, noch bevor der Film öffentlich läuft. Stammkunden und wichtige Partner bekommen den Link persönlich, mit zwei Sätzen vom Inhaber. Das ist unsere Empfehlung: Der Film ist abgenommen, das Team kennt ihn, und die Kunden erfahren davon nicht aus zweiter Hand.

Reicht ein Imagefilm, um Bewerber zu gewinnen?

Nein, als alleiniges Mittel nicht. In der Karriereseiten-Umfrage von softgarden und personalmarketing2null (1.624 Bewerber, 2020) wollten 52,4 Prozent Text mit Bildern, 29,5 Prozent zusätzlich Video und nur 0,75 Prozent ausschließlich Video. Der Film ist ein Baustein neben Gehaltsangabe, Ansprechperson und einer kurzen Bewerbung.

Der Fall mit den zwei Sekunden

Der Kläger hatte am 30. Oktober 2008 ein Formular unterschrieben, mit dem er Filmaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit seines Arbeitgebers zustimmte. Der Film entstand 2008, er war darin kurz in zwei Szenen zu sehen, einmal etwa zwei Sekunden lang im Gruppenbild. Am 31. Januar 2011 endete das Arbeitsverhältnis, im Dezember 2011 forderte sein Anwalt die Löschung, im Januar 2012 nahm der Betrieb den Film vom Netz. Im Urteil vom 11. Dezember 2014 (8 AZR 1010/13) hielt das Bundesarbeitsgericht zwei Dinge fest: Die Einwilligung nach § 22 Kunsturhebergesetz muss bei Mitarbeitern schriftlich vorliegen, und sie erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Ein Widerruf braucht einen nachvollziehbaren Grund, und den hatte der Kläger nach Ansicht des Gerichts nicht vorgetragen.

Der Betrieb gewann, weil er die Unterschrift hatte. Trotzdem hatte er rund drei Jahre lang Ärger wegen einer Einstellung, die kaum länger dauerte als ein Niesen. Wer nicht wissen will, wie sich das anfühlt, plant die Premiere so, dass niemand im Film überrascht wird. Einen Überblick, was bei Mitarbeitern im Film rechtlich zu beachten ist, gibt unser Artikel zum ausgeschiedenen Mitarbeiter im Imagefilm.

Warum das Team zuerst kommt

Der erste Grund ist Anstand mit juristischem Unterbau. Der zweite hat mit Geld zu tun: Ihre Mitarbeiter sind die glaubwürdigsten Zeugen für den Film. Sie können ihn weitertragen oder von der Seitenlinie zusehen. Wie weit beides auseinanderliegt, zeigt der Gallup Engagement Index 2025: 72 Prozent der emotional hoch gebundenen Beschäftigten würden ihren Arbeitgeber weiterempfehlen, bei den gering Gebundenen sind es 26 Prozent. Ein Film, den das Team vorab gesehen und mitgetragen hat, pflegt diese Bindung. Ein Film, von dem die Belegschaft erst über Facebook erfährt, tut das Gegenteil.

Wie schlecht Informationen in Betrieben ankommen, belegt eine Befragung von Staffbase und YouGov vom Februar 2025 mit mehr als 1.400 Beschäftigten im deutschsprachigen Raum: 22 Prozent fühlten sich oft oder fast immer von wichtigen Informationen über Veränderungen im Unternehmen ausgeschlossen, jeder Dritte nannte sich nicht gut über die Gründe informiert. Bei Mitarbeitern ohne Schreibtisch bewerteten 34 Prozent die interne Kommunikation als mittelmäßig oder schlecht. Das sind Zahlen zu Veränderungen und nicht zu Imagefilmen. Aber sie zeigen, in welcher Lage Ihre Leute sind, wenn der Chef einen Link in die Betriebs-WhatsApp-Gruppe wirft.

Und sie erklären, warum Aufforderungen zum Teilen so oft verpuffen. Wer den Film zum ersten Mal sieht, nachdem er schon öffentlich ist, hat nie gesehen, wie er entstanden ist, und fühlt sich nicht zuständig. Wie das Teilen trotzdem klappt, steht in Unsere Mitarbeiter teilen die Firmenvideos nicht. Die Premiere ist der erste Schritt davor.

Wie eine Premiere im Betrieb aussieht

Sie brauchen keinen roten Teppich. Sie brauchen einen großen Bildschirm in einem Raum, in den alle passen, und einen Ton, der auch in der letzten Reihe ankommt. Das Format, das in kleinen Betrieben funktioniert, ist unspektakulär.

Wer im Film zu sehen oder zu hören ist, bekommt den Film vorher einzeln gezeigt, am besten am Tag vor der Premiere. Das nimmt die Anspannung aus dem Raum und gibt jedem die Chance, rechtzeitig zu sagen, was ihn stört. Dass die schriftliche Einwilligung vor dem Dreh vorliegt, ist Voraussetzung. Nach § 26 Abs. 2 BDSG ist bei Einwilligungen im Arbeitsverhältnis die Abhängigkeit der Beschäftigten zu berücksichtigen. Wer sich vom Chef gedrängt fühlt, hat aus Sicht der Gerichte womöglich nicht freiwillig eingewilligt.

Die Informationswege im Betrieb sprechen übrigens für den persönlichen Auftritt. In der Staffbase-Studie von YouGov (1.020 Arbeitnehmer, Erhebung 2023) nannten 52 Prozent persönliche Gespräche als Weg, auf dem sie Unternehmensnachrichten erfahren, 43 Prozent E-Mail und Newsletter und 37 Prozent das Intranet. Mitarbeiterversammlungen kamen auf 21 Prozent. Eine Premiere ist keine E-Mail, sie ist ein Gespräch mit Bildschirm.

Dann die Stammkunden, noch bevor der Film öffentlich ist

Als Zweites bekommen die Kunden den Film, die Sie am wenigsten verlieren wollen. Das ist unsere Einschätzung und keine Studienlage, aber sie hat einen nüchternen Grund: Diese Kunden kennen Sie und freuen sich, wenn sie etwas vor allen anderen bekommen. Eine kurze persönliche Nachricht vom Inhaber mit dem Link und einem Satz, warum der Film gerade jetzt entstanden ist, reicht. Kein Newsletter-Layout, keine Rundmail an 400 Adressen.

Kunden, die jemanden im Film wiedererkennen, melden sich eher. Die persönliche Vorab-Version liefert ihnen den Anlass, den ein Instagram-Post nicht liefert: Sie wissen, dass Sie an sie gedacht haben.

Bewerber kommen zuletzt, und das ist in Ordnung

Der Reflex vieler Geschäftsführer lautet: Der Film soll Bewerber bringen, also gehört er zuerst auf die Karriereseite. Die Zahlen sprechen dagegen, den Film als Hauptgleis zu behandeln. In der Karriereseiten-Umfrage von softgarden und personalmarketing2null (1.624 Bewerber, Befragung Dezember 2019 bis Januar 2020) wollten 52,4 Prozent Text mit Bildern, 29,5 Prozent zusätzlich Video und 0,75 Prozent ausschließlich Video. Die Daten sind älter, die Aussage ist aber handfest: Video ergänzt, es ersetzt nichts.

Was Bewerber am Ende überzeugt, ist selten der Film selbst, sondern das, was ihre künftigen Kollegen erzählen. Deshalb spricht auch hier vieles für die interne Premiere: Ein Team, das den Film kennt und gut findet, wird beim Probearbeiten darauf angesprochen. Wie Sie den Film sinnvoll auf der Karriereseite unterbringen, steht in Karriereseite erstellen im kleinen Betrieb.

Die ersten vier Wochen nach der Abnahme

Wie der Film selbst entsteht und was er kostet, behandelt die Seite zum Imagefilm. Hier geht es nur um die Wochen danach. Die Reihenfolge ist eine Empfehlung, kein Gesetz, und sie passt am besten zu Betrieben, in denen alle Mitarbeiter an einem Tisch Platz finden.

Was schiefgehen kann

Was Sie nach der Abnahme tun können

Erstens: Legen Sie einen Termin für die Premiere fest, innerhalb von sieben Tagen nach der Abnahme. Zweitens: Schreiben Sie auf, wer im Film vorkommt, und prüfen Sie, ob die schriftlichen Einwilligungen vorliegen. Drittens: Wählen Sie die zehn Kunden aus, die den Link vor allen anderen bekommen. Viertens: Besorgen Sie sich Brezeln.

Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in deinen Betrieb, egal wo in Deutschland du bist. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos, mit Untertiteln und in allen Formatvarianten. Schnitt und Technik sind dabei.

499 Euro pro Monat. Kein Drehtag ohne Vorbereitung, keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.

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Quellen: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13 (bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-1010-13/); Kunsturhebergesetz § 22, Bundesdatenschutzgesetz § 26 Abs. 2, Einkommensteuergesetz § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28.10.2026); Gallup, "Engagement Index Deutschland 2025" (gallup.com/de); Staffbase und YouGov, Befragung von mehr als 1.400 Beschäftigten im deutschsprachigen Raum, Februar 2025, veröffentlicht Juli 2025 (kom.de); Staffbase und YouGov, Befragung von 1.020 Arbeitnehmern in Deutschland, 2023, veröffentlicht August 2024 (kom.de); softgarden und personalmarketing2null, "Karriereseiten-Umfrage 2020: Was wollen Bewerber?", 1.624 Bewerber, Dezember 2019 bis Januar 2020. Die Reihenfolge der vier Wochen und die Hinweise zur Kundenansprache sind unsere Einschätzung. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.