Planung · Oktober 2026 · Lesezeit 10 Minuten
Das Wort Exposé kann in der Filmbranche zwei bis vier Seiten bedeuten oder fünfzehn bis zwanzig, und genau das, was bei zwanzig herauskommt, heißt an anderer Stelle Treatment. So steht es im Wikipedia-Artikel zum Drehbuch, mit dem Zusatz, dass es über Länge, Detailtiefe und Abgrenzung der Textformen „unterschiedliche Auffassungen“ gibt. Wenn die Agentur Ihnen also schreibt, das Konzept liege zur Freigabe bereit, wissen Sie noch nicht, was im Anhang steckt. Dieser Artikel sortiert die Begriffe, nennt die Freigaben, die vor dem Dreh anstehen, und gibt Ihnen sieben Fragen mit, mit denen Sie ein solches Papier prüfen können, auch wenn Sie noch nie ein Drehbuch gelesen haben.
Es sind Stufen derselben Idee mit wachsender Genauigkeit, nur sind die Begriffe nicht genormt. Das Exposé skizziert die Grundidee, das Treatment erzählt den Ablauf in Prosa ohne Szeneneinteilung, das Drehbuch legt fest, was in welcher Szene zu sehen und zu hören ist. Bei Firmenfilmen heißt die erste Stufe oft einfach Konzept. Der Drehplan kommt danach und regelt nur, wer wann wo steht.
Meistens drei: die Konzeptfreigabe, die Freigabe von Drehbuch oder Storyboard und die Abstimmung des Drehplans. Bei Projekten mit Ratenzahlung hängt an der Konzeptfreigabe oft ein Zahlungsmeilenstein. Das Storyboard ist laut der Produktionsfirma FIUMU der letzte Punkt, an dem sich Änderungen günstig umsetzen lassen.
Daran, dass es zu jedem Betrieb der Branche passen würde. Stehen nur Wörter wie hochwertig, modern und authentisch darin, aber kein Ort, keine Person und keine Aussage, die nur zu Ihnen gehört, ist es eine Stimmung und kein Konzept. Das ist unsere Faustregel, kein Branchenstandard.
Das hängt davon ab, wann sie kommt. Die Wiener Produktionsfirma Punktlandung schreibt, eine Änderung auf Papier koste Minuten, dieselbe am Set eine Stunde Umbau und im Schnitt einen Nachdreh. Am teuersten wird alles, was einen zusätzlichen Drehtag nötig macht, weil Team, Termine und Beteiligte dann neu koordiniert werden müssen.
Nicht in voller Form. Bei interviewgetragenen Filmen genügt laut FIUMU häufig eine Shotlist, also ein Verzeichnis der Aufnahmen, die am Drehtag entstehen müssen. Zieldefinition, Skript und Drehplanung gehören auch dort dazu, unabhängig von der Projektgröße.
Die Begriffe stammen aus der Spielfilmentwicklung, und dort sind es echte Stufen. Nach der Darstellung in der Wikipedia:
Im Firmenfilm ziehen Produktionen diese Stufen meist zusammen. Ein Beispiel liefert imagefilme.com aus dem Saarland: Zuerst entsteht ein Grobkonzept in zwei bis vier kreativen Routen, „noch nicht ausgearbeitet“, damit Sie einen Entwurf in der Hand haben, bevor Zeit ins Drehbuch fließt. Nach Ihrer Wahl folgen Feinkonzept, Drehbuch und Storyboard, bei einem Standardprojekt in ein bis zwei Wochen. Aus dem Drehbuch wird dann der Drehplan, in dem unter anderem steht, wann welche Mitarbeiter gebraucht werden. Konzept heißt hier also: Richtungsentscheidung. Drehbuch heißt: die Ausarbeitung dieser Richtung.
Die erste Frage an die Agentur ist deshalb banal und trotzdem die wichtigste: Was genau liegt jetzt vor mir, und was kommt danach? Heißt Seite eins „Konzept“ und Seite sechs „Drehbuch“, haben Sie ein Dokument mit zwei Überschriften. Das ist nicht schlimm, aber Sie sollten wissen, worüber Sie gerade abstimmen.
Auf Ihrer Seite stehen vor dem Drehtag in aller Regel drei Entscheidungen an.
Die Konzeptfreigabe legt die Richtung fest: Was soll der Film bewirken, für wen, mit welcher Haltung. Hier fällt die Entscheidung, die sich später am schwersten zurückdrehen lässt. Bei Produktionen mit Ratenzahlung ist sie oft ein Zahlungsmeilenstein. imagefilme.com nennt für größere Projekte ausdrücklich Konzeptfreigabe, Drehbeginn, Rohschnitt und finale Lieferung.
Die Freigabe von Drehbuch oder Storyboard legt Inhalt und Reihenfolge fest. FIUMU gibt dazu einen Hinweis, der Ihnen Arbeit erspart: Achten Sie weniger auf die Qualität der Zeichnungen, die seien bewusst grob, sondern darauf, ob Reihenfolge, Kernaussagen und gezeigte Standorte stimmen. Fehlt eine Abteilung, die unbedingt vorkommen soll, fällt das hier auf und nicht erst im Rohschnitt.
Der Drehplan betrifft vor allem Ihre Leute, und bei ihm geht es um die Abstimmung: wann welcher Bereich und welche Mitarbeiter gebraucht werden.
Keine dieser Freigaben ist die Abnahme des fertigen Films. Die ist ein eigener Vorgang mit eigenen Rechtsfolgen und Thema im Beitrag zu Abnahme und Korrekturschleifen. Es gibt aber einen Zusammenhang, den wir dort beschrieben haben: Ein Film, der handwerklich einwandfrei ist und trotzdem nicht trifft, was Sie sich vorgestellt hatten, ist rechtlich meist kein Mangel, weil die Vorstellung nirgends dokumentiert war. Was Sie vor dem Dreh schriftlich freigeben, wird später zum Maßstab dafür, was vereinbart war.
Dazu gehört eine organisatorische Frage, die FIUMU als häufigen Stolperstein nennt: die Unterschätzung interner Freigabeprozesse auf Kundenseite. Klären Sie, wer außer Ihnen das Papier sehen muss, bevor es die Agentur bekommt. Wer erst nach der Freigabe erfährt, dass die Vertriebsleitung etwas anderes erwartet hat, hat die Freigabe umsonst gegeben.
Ein Wort zum Interviewfilm, bei dem Mitarbeiter in eigenen Worten sprechen: Dort gibt es kein Drehbuch im Spielfilmsinn, und es soll auch keins geben. FIUMU schreibt, bei solchen Filmen genüge häufig eine Shotlist. Zieldefinition, Skript und Drehplanung bleiben aber in jedem Fall. Was Sie dann prüfen, ist die Aussage, die jeder Sprecher tragen soll, und die Liste der Aufnahmen, die entstehen müssen.
Die folgenden Fragen passen auf ein Exposé genauso wie auf ein Drehbuch, weil sie nach Inhalten fragen und nicht nach Form. Die Frage, was überhaupt ins Briefing gehört, behandelt der Beitrag zur Video-Briefing-Vorlage. Hier geht es um die Gegenrichtung: Die Agentur hat geantwortet, und Sie prüfen, ob die Antwort zur Frage passt.
Steht im Papier, wer den Film sehen soll, und stimmt das mit Ihrer Vorstellung überein? Die Checkliste von filmpuls.info für das Kreativ-Briefing nennt „Alle“ als Antwort auf die Zielgruppenfrage ausdrücklich „verboten“. Das gilt für das Konzept genauso. Ein Film für Einkäufer in der Industrie spricht anders als einer für Bewerber, und ein Konzept, das beide meint, meint meistens keinen.
Können Sie die Botschaft nach dem Lesen in einem Satz wiedergeben? Wenn nicht, liegt es selten an Ihnen. Ein Konzept, das fünf Vorzüge gleichberechtigt nebeneinander stellt, hat sich nicht entschieden. Fragen Sie nach dem einen Satz, den der Zuschauer behalten soll.
Sprechen Mitarbeiter in eigenen Worten, liest ein Sprecher einen Text, oder gibt es eine Off-Stimme über Bildern? Die Antwort bestimmt, wie viel Text im Drehbuch stehen darf. Steht dort fertiger Text für Ihre Mitarbeiter, ist Vorsicht angebracht: Das ist unsere Erfahrung, kein belegter Wert, aber Sätze, die jemand nicht selbst formuliert hat, klingen vor der Kamera nach Vorlesen.
Sind alle Orte benannt, an denen gedreht wird, und stimmt die Liste mit dem überein, was Sie zeigen wollen und dürfen? FIUMU weist darauf hin, dass eine Liste der Standorte samt Hinweis auf laute Maschinen und Zutrittsbeschränkungen beim Location-Termin eine komplette Runde spart. Das gehört zu Ihrer Prüfung: Steht ein Ort im Drehbuch, den Sie aus Sicherheits- oder Wettbewerbsgründen nicht freigeben wollen, ist jetzt der Zeitpunkt. Ob für einen Ort zusätzlich eine Genehmigung nötig ist, muss die Agentur vorab klären.
Wer ist im Bild, und liegt von jedem eine Einwilligung vor? Ein Fall zeigt, warum die Frage ins Konzept gehört. Ein Monteur aus der Kälte- und Klimatechnik stand 2008 zwei Sekunden lang in einem Gruppenbild im Firmenvideo. Nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses 2011 verlangte er die Löschung. Das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 1010/13, Urteil vom 11.12.2014) stellte fest, dass die Einwilligung nach § 22 KUG schriftlich erfolgen muss, obwohl das Gesetz das nicht ausdrücklich sagt. Weil der Monteur eingewilligt hatte und keinen nachvollziehbaren Grund für den Widerruf nannte, blieb das Video online. Für Beschäftigte verlangt außerdem § 26 Abs. 2 BDSG Freiwilligkeit und Schriftform oder elektronische Form. Mehr dazu im Beitrag Mitarbeiter gekündigt: Muss er aus dem Imagefilm raus?
Für die Prüfung des Konzepts heißt das: Fragen Sie, welche Personen vorkommen sollen, wer die Einwilligungen einholt und bis wann. FIUMU nennt die Abstimmungen mit Betriebsrat, Datenschutz und Beteiligten ausdrücklich als Punkte, die erfahrungsgemäß länger dauern als die kreative Arbeit und sonst den Drehtermin blockieren. Ein Konzept mit vielen sprechenden Personen braucht also mehr Vorlauf, nicht nur mehr Drehzeit.
Nennt das Papier eine Laufzeit, und lässt sie sich am Text überprüfen? Lesen Sie den Sprechtext einmal laut und mit Stoppuhr, bevor Sie ihn freigeben. Welche Länge für welchen Zweck sinnvoll ist, steht im Beitrag Imagefilm: Wie lang soll er sein?. Für die Prüfung gilt: Das Konzept sollte die Länge nennen und begründen, und wenn aus einem Dreh mehrere Fassungen entstehen sollen, sollte jede mit ihrer Laufzeit im Papier stehen.
Steht drin, wo der Film laufen soll, und ist das Bildformat darauf abgestimmt? Wer neben dem Querformat für die Website auch Hochformat für Instagram will, muss das vor dem Dreh sagen, denn die Kamera wird dafür anders geführt. Und wenn der Film auch dort läuft, wo der Ton aus ist, gehören Untertitel von Anfang an ins Konzept.
Die folgenden Merkmale sind unsere Einschätzung aus dem Lesen solcher Papiere, keine Studienlage. Sie sind aber leicht zu prüfen.
Erstes Zeichen: Das Papier besteht aus Adjektiven. FIUMU erklärt, warum das nicht reicht: „hochwertig“ und „modern“ bedeuten für jeden etwas anderes, weshalb sich Bildsprache über Beispiele schneller klären lasse als über Eigenschaftswörter. Ein Konzept sollte deshalb Referenzen benennen, auch solche, die ausdrücklich nicht gemeint sind.
Zweites: Es besteht den Austauschtest nicht. Streichen Sie Ihren Firmennamen und setzen Sie den eines Wettbewerbers ein. Passt jeder Satz weiterhin, hat die Agentur Ihren Betrieb nicht beschrieben, sondern die Branche.
Drittens fehlen Orte, Menschen und Zahlen. Ein brauchbares Papier schreibt „Montage in Halle zwei, ein Monteur erklärt, warum die Maschine nach Maß gebaut wird“. Ein schwaches schreibt „Einblicke in die Produktion“.
Viertens: kein Schluss. Was soll der Zuschauer nach dem letzten Bild tun: anrufen, bewerben, weiterlesen? Steht dazu nichts, kennt die Agentur das Ziel nicht, oder Sie haben es ihr nicht gesagt.
Und schließlich der Aufwand. Wie viele Drehtage, wie viele Orte, wie viele Personen? Fehlt das, lassen sich Angebot und Konzept nicht gegeneinander halten. FIUMU rät außerdem beim Angebotsvergleich nachzusehen, ob Konzept und Skript enthalten sind oder als Zusatzposten auftauchen, denn das erkläre oft scheinbar große Preisunterschiede.
Die Punktlandung Filmproduktion aus Wien beschreibt es auf ihrer Seite in einem Satz: Eine Änderung auf Papier koste Minuten, dieselbe Änderung am Set eine Stunde Umbau und im Schnitt einen Nachdreh. Das ist die Aussage einer Produktionsfirma über ihre eigene Arbeit, keine neutrale Erhebung. Sie deckt sich aber mit dem, was FIUMU über Nachbesserungen sagt: Sie kosten nicht nur Geld, sondern vor allem Zeit, weil ein zusätzlicher Drehtag koordiniert werden muss.
Daraus ergibt sich eine Rangfolge, die wir aus diesen Aussagen ableiten. Vor dem Dreh, auf Papier, ändern Sie einen Satz, tauschen eine Reihenfolge oder streichen einen Ort, und das kostet Lesezeit und eine neue Fassung. Am Drehtag bedeutet ein anderer Ort oder eine andere Person Umbau und Wartezeit, und im Zweifel holt jemand Mitarbeiter von ihrer Arbeit weg. Nach dem Dreh ist eine fehlende Szene ein Nachdreh mit eigenem Tag, eigener Anreise und eigener Abstimmung. Ob und wie der berechnet wird, regelt der Vertrag. Warum eine Korrekturschleife dort ausdrücklich definiert sein sollte, steht im Beitrag zu Abnahme und Korrekturschleifen.
Eine Zahl aus der Branche zeigt, warum sich der Aufwand vorne lohnt. FIUMU beziffert die Vorproduktion auf typischerweise 15 bis 25 Prozent des Projektbudgets, bei einem Imagefilm für 10.000 Euro also etwa 1.500 bis 2.500 Euro. Das ist die Angabe eines einzelnen Anbieters. Sie macht aber verständlich, warum ein Angebot ohne Konzeptposition nicht automatisch günstiger ist: Die Arbeit steckt dann woanders oder findet nicht statt.
Wenn Sie nur fünf Minuten haben, prüfen Sie dies: Stehen Zielgruppe und eine einzige Kernbotschaft im Papier? Sind Drehorte und sprechende Personen benannt? Ist klar, wer die Einwilligungen einholt? Nennt das Papier Länge und Formate? Und wissen Sie, welche zweite Person bei Ihnen das Papier sehen muss? Fünfmal Ja garantiert keinen guten Film. Schon ein Nein ist aber Grund genug, vor dem Dreh nachzufragen und nicht danach.
Wer noch am Anfang steht und erst herausfinden will, was ein Imagefilm überhaupt leisten kann, findet auf der Seite zum Imagefilm den Überblick.
Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in deinen Betrieb, egal wo in Deutschland du bist. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos, mit Untertiteln und in allen Formatvarianten. Schnitt und Technik sind dabei.
499 Euro pro Monat. Kein Drehtag ohne Vorbereitung, keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.
Unverbindlich kennenlernen →Quellen: Wikipedia, "Drehbuch", Abschnitt Drehbuchentwicklung (Exposé, Treatment, Szenarium, Länge und Abgrenzung der Textformen), abgerufen am 25.10.2026 (de.wikipedia.org/wiki/Drehbuch); Wikipedia, "Drehplan" und "Storyboard", abgerufen am 25.10.2026 (de.wikipedia.org); imagefilme.com, "Videoproduktion für Unternehmen: Ablauf, Leistungen und Kosten", zu Grobkonzept, Feinkonzept, Drehbuch, Drehplan und Zahlungsmeilensteinen, abgerufen am 25.10.2026 (imagefilme.com/faq/videoproduktion/); FIUMU, "Warum die Pre-Production so wichtig ist", 04.10.2024, zu Freigabe, Storyboard, Shotlist, Einwilligungen und Anteil der Vorproduktion von 15 bis 25 Prozent, abgerufen am 25.10.2026 (fiumu.de/blog/pre-production); Punktlandung Filmproduktion, Seite Imagefilm-Produktion, zu Änderungskosten auf Papier, am Set und im Schnitt, abgerufen am 25.10.2026 (punktlandung.at/de/imagefilm-produktion); filmpuls.info, Briefing-Checkliste Imagefilm, zur Zielgruppe "Alle" (filmpuls.info/briefing-imagefilm-checkliste/), abgerufen am 25.10.2026; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13 (bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-1010-13/); Kunsturhebergesetz § 22 (gesetze-im-internet.de/kunsturhg); Bundesdatenschutzgesetz § 26 Abs. 2 (gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html). Die Einordnung der Prüffragen und der Merkmale eines schwachen Konzepts ist unsere eigene. Dies ist keine Rechtsberatung.