Recruiting · Oktober 2026 · Lesezeit 13 Minuten

Azubi wirft hin: Warum Lehrlinge abbrechen und was der Betrieb tun kann

Im Mai 2025 schreibt ein Azubi ins Beratungsforum „Dr. Azubi“ des DGB: Sein Ausbilder schicke ihn seit zwei Wochen auf eine Baustelle. Um 6:15 Uhr muss er am Betrieb sein, um 18:20 Uhr ist er wieder daheim, von Montag bis Donnerstag. Er sei „der Einzige aus unserer Klasse“, der keine Baumaschinen fahren oder ausprobieren dürfe, und deshalb „wirklich gerade demotiviert“. Ein Abbruch ist das noch nicht. Aber so fängt es oft an. 2024 wurden in Deutschland 159.024 Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst, das ist eine Quote von 29,7 Prozent (Berufsbildungsbericht 2026). Dieser Artikel zeigt, wann und warum Azubis gehen, wie Azubis und Betriebe das jeweils erzählen, was in den ersten Wochen hilft und welche Hilfe von außen es gibt, bevor ein teurer Ausbildungsplatz ins Leere läuft.

Kurz beantwortet

Wie viele Azubis lösen ihren Vertrag vorzeitig?

Knapp ein Drittel, aber das ist nicht dasselbe wie ein Abbruch. Die Vertragslösungsquote lag 2024 laut Berufsbildungsbericht 2026 bei 29,7 Prozent, im Handwerk bei 36,7 Prozent, in Industrie und Handel bei 26,8 Prozent. Etwa die Hälfte der Betroffenen schließt danach erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab.

Wann springen Azubis am häufigsten ab?

In den ersten Monaten. 34,7 Prozent der 2024 gelösten Verträge endeten in der Probezeit (BIBB-Datenreport 2026, Tabelle A5.6-2). Nach der BIBB-Auswertung für 2022 fiel ein weiteres Drittel in den Rest des ersten Ausbildungsjahres. Die ersten Wochen sind darum die wichtigste Phase.

Warum brechen Azubis ab?

Auszubildende nennen vor allem betriebliche Gründe: Konflikte mit Ausbildern, mangelnde Ausbildungsqualität und ungünstige Arbeitsbedingungen. Betriebe nennen eher mangelnde Leistung, Motivation und falsche Berufsvorstellungen. Im DGB-Ausbildungsreport 2025 leisten 32,3 Prozent regelmäßig Überstunden, 14,7 Prozent müssen immer oder häufig ausbildungsfremde Tätigkeiten erledigen.

Welche Hilfe gibt es, wenn es kriselt?

Drei Anlaufstellen: die Ausbildungsberater der Kammern (§ 76 BBiG), das Mentoringprogramm VerAplus des Senior Expert Service, das für Betriebe kostenlos ist, und die Assistierte Ausbildung nach § 74 SGB III über die Agentur für Arbeit. Je früher Sie sich melden, desto mehr lässt sich noch retten.

Hilft ein Video, Abbrüche zu verhindern?

Als ein Baustein vor dem Start. Ein ehrlicher Film über den Arbeitsalltag kann falsche Berufsvorstellungen korrigieren, bevor jemand unterschreibt. Der Effekt solcher realistischen Vorschauen auf Kündigungen ist in Meta-Analysen klein, aber messbar. Dass Video Vertragslösungen in der Ausbildung senkt, ist nicht eigens belegt.

Was die Quote sagt, und was nicht

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) rechnet jedes Jahr aus, wie viele der begonnenen Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst werden. Für 2024 sind das 29,7 Prozent, genauso viel wie 2023. 2021 waren es noch 26,7 Prozent, 2022 sprang die Quote auf 29,5 Prozent und verharrt seither auf diesem Niveau.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens: Eine Vertragslösung ist kein Abbruch. Das BIBB schreibt im Berufsbildungsbericht ausdrücklich, dass etwa die Hälfte der Auszubildenden mit gelöstem Vertrag erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System abschließt. Im DGB-Ausbildungsreport 2025 gaben 15,1 Prozent der Befragten an, schon einmal eine Ausbildung abgebrochen zu haben, und bei 81,9 Prozent davon war das mit einem Wechsel des Berufs verbunden. Wer geht, verlässt also oft Ihren Betrieb und nicht die Ausbildung.

Zweitens: Der Durchschnitt versteckt große Unterschiede. Im Handwerk lag die Lösungsquote 2024 bei 36,7 Prozent, bei den Freien Berufen bei 33,7, in Industrie und Handel bei 26,8 und im Öffentlichen Dienst bei 9,0 Prozent. Bayern liegt mit 26,8 Prozent unter dem Bundesschnitt, Berlin mit 34,9 deutlich darüber. Je niedriger der Schulabschluss, desto höher die Quote: 17,9 Prozent mit Studienberechtigung, 43,8 Prozent ohne Hauptschulabschluss. Nach Beruf reicht die Spanne von 6,2 bis 50,6 Prozent.

Das BIBB warnt davor, daraus Schuldige zu machen: Im Handwerk gebe es mehr Auszubildende mit geringeren Schulabschlüssen als in Industrie und Handel und eher kleinbetriebliche Strukturen, beides erhöhe tendenziell das Risiko. Hinzu kommt ein Effekt, den man als Betrieb nicht ändern kann: In Jahren, in denen der Ausbildungsmarkt für Azubis günstig ist, ist die Lösungsquote tendenziell höher. Wer viele Stellen zur Auswahl hat, wechselt eher.

Wann es passiert, ist besser belegt. Von den 2024 gelösten Verträgen endeten 34,7 Prozent in der Probezeit (BIBB-Datenreport 2026). Für 2022 weist das BIBB aus, dass ein weiteres Drittel nach der Probezeit, aber noch im ersten Jahr gelöst wurde, knapp 23 Prozent im zweiten Jahr und nur noch gut 10 Prozent ab dem 25. Monat. Die Gefahr ist also früh am größten. Das ist die gute Nachricht, denn früh ist es für den Betrieb am leichtesten, etwas zu ändern.

Was Azubis sagen: Überstunden, Fremdarbeit, kein Ansprechpartner

Der DGB-Ausbildungsreport 2025 hat 9.090 Auszubildende aus den 25 meistfrequentierten Berufen befragt. Es ist eine Gewerkschaftsstudie, aber die Fragen sind seit Jahren gleich. Insgesamt sind 71,6 Prozent mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sehr zufrieden. Die Unzufriedenen verteilen sich nicht zufällig:

Dazu kommt die Berufswahl, auf die der Betrieb wenig Einfluss hat und die er trotzdem ausbaden muss. 31,5 Prozent lernen ihren Wunschberuf, 20,9 Prozent einen Beruf, der nicht geplant war, 7,1 Prozent nennen ihn eine „Notlösung“. Von den Azubis im Wunschberuf sind 84,1 Prozent zufrieden, im ungeplanten Beruf 59,8 und in der Notlösung 31,6 Prozent. Das BIBB bestätigt den Zusammenhang: Das Risiko einer Lösung steigt, je weiter der Beruf vom Wunschberuf entfernt ist.

Für kleine Betriebe gilt laut Report zunächst: Je größer der Betrieb, desto zufriedener die Azubis, weil Großbetriebe Planung und Mitbestimmung eher organisiert haben. Zugleich steht dort, dass es kleinen Betrieben „durchaus“ gelinge, Auszubildende durch eine besondere Form der persönlichen Beziehung zu binden. Das können Sie liefern.

Was Betriebe sagen: Leistung, Motivation, falsche Vorstellungen

Fragt man die andere Seite, hört man eine andere Geschichte. Laut Berufsbildungsbericht 2026 nennen Betriebe vor allem mangelnde Ausbildungsleistungen der Auszubildenden, mangelnde Motivation oder fehlende Integration in das Betriebsgeschehen und falsche Berufsvorstellungen. Das BIBB fasst frühere Studien so zusammen: Betriebe nennen überwiegend Gründe, die in der Verantwortung der Jugendlichen liegen, etwa Fehlzeiten, fehlende Identifikation mit dem Betrieb und Überforderung. Die ehemaligen Azubis nennen überwiegend betriebliche Gründe.

Beide Seiten beschreiben dasselbe Ereignis aus ihrer Ecke, und beide haben ein Stück recht. Wir meinen: Der Hebel liegt der Hebel dort, wo sie sich überschneiden: bei den „falschen Vorstellungen“ und der „fehlenden Integration“. Beides lässt sich vor dem Start und in den ersten Wochen beeinflussen.

Für den Betrieb sind die Folgen messbar. Laut DIHK-Ausbildungsumfrage 2025 haben 10 Prozent der IHK-Betriebe mit Besetzungsschwierigkeiten erlebt, dass Azubis den Vertrag in der Probezeit gelöst haben (2023: 14, 2022: 13 Prozent). Weitere 11 Prozent hatten Azubis, die die Stelle gar nicht erst antraten. Der Berufsbildungsbericht warnt: Die Stelle bleibt dann oft unbesetzt. Wie es weitergeht, wenn die Stelle leer bleibt, steht in Ausbildungsplatz unbesetzt, was jetzt?.

Die ersten Wochen: Ankommen statt Einarbeiten

Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) beschreibt Onboarding von Azubis als Prozess, der mit der Vertragsunterschrift beginnt und mit dem Ende der Probezeit endet, in drei Phasen: Vorbereitung zwischen Unterschrift und erstem Tag, Ankommen in den ersten Tagen, Vertiefung bis zum Ende der Probezeit. Das BIBB nennt als Maßnahmen nach Ausbildungsbeginn unter anderem Onboarding und Mentoring: Ein Pate oder eine Patin hilft bei der Orientierung und stärkt das Gefühl der Zugehörigkeit, auch informelle Anlässe wie Betriebsfeiern oder Teamaktivitäten können helfen.

In einer Werkstatt mit sechs Leuten heißt das etwas Handfestes:

Wie das Ganze mit Video unterstützt werden kann, beschreibt Onboarding-Videos: Neue Mitarbeiter schneller einarbeiten.

Feedback, Berufsschule, Wertschätzung

Nach der ersten Woche kommt der Alltag, und hier verlieren Betriebe die Leute leise. Drei Dinge zählen aus unserer Sicht, das ist unsere Einschätzung auf Basis der genannten Studien.

Ein festes Gespräch. Der Ausbildungsreport zeigt: Die Anwesenheit des Ausbilders wirkt auf die Beurteilung der fachlichen Qualität und die Gesamtzufriedenheit. Eine Viertelstunde pro Woche, am gleichen Tag, ohne Anlass, schlägt jede Mitarbeiterbefragung. Fragen Sie drei Dinge: Was hast du diese Woche gelernt? Was hat dich gestört? Was möchtest du als Nächstes können? Das Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) bietet den Aufhänger, denn Ausbilder müssen es nach § 14 Abs. 2 BBiG regelmäßig durchsehen und Azubis Gelegenheit geben, es am Arbeitsplatz zu führen. Wer es nur unterschreibt, verschenkt den Termin.

Die Berufsschule im Blick. Nach § 15 BBiG müssen Azubis für den Berufsschulunterricht freigestellt werden, vor einem Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt, dürfen sie nicht beschäftigt werden. Das ist die Pflicht. Die Kür: Fragen Sie nach den Noten und danach, was gerade dran ist. Nur 54,7 Prozent der Befragten bewerten die fachliche Qualität des Berufsschulunterrichts als gut oder sehr gut, die Schule ist also keine verlässliche Motivationsquelle. Wer dort abrutscht, sagt es dem Betrieb selten von selbst. Das Zeugnis ist ein Frühwarnsystem, das Sie kostenlos haben.

Wertschätzung, die konkret ist. „Gut gemacht“ ist freundlich und bleibt nicht hängen. „Das Aufmaß hast du allein gemacht, und es hat gestimmt“ hängt. Ein Beispiel aus dem Forum zeigt das Gegenteil: Dort schreibt ein minderjähriger Azubi, Mittagszeiten würden nicht eingehalten, fast jeden Abend gebe es Überstunden, und „es wird kein bisschen geschätzt“. Die Kollegen findet er „wirklich toll“. Er will trotzdem gehen. Bei Minderjährigen kommt das Jugendarbeitsschutzgesetz dazu: Im Ausbildungsreport arbeiten 6,7 Prozent der Azubis unter 18 regelmäßig mehr als 40 Stunden pro Woche.

Wenn es kracht: Wer helfen kann

Es gibt drei Anlaufstellen, die viele Betriebe nicht kennen. Das BIBB nennt alle drei als Unterstützung durch Dritte.

Der Ausbildungsberater der Kammer. Die zuständige Stelle, bei Handwerksbetrieben die Handwerkskammer, bei den anderen die IHK, überwacht die Ausbildung und fördert sie durch Beratung. Sie ist nach § 76 BBiG verpflichtet, dafür Berater zu bestellen. Laut DGB werden die Ausbildungsberater bei Problemen häufig als Vermittler eingeschaltet. Der Anruf ist kein Eingeständnis, sondern ihr Job.

VerA, heute VerAplus. Das Programm „Verbesserung von Ausbildungserfolgen“ des Senior Expert Service (SES) stellt Azubis, denen die Ausbildung schwerfällt, ehrenamtliche Fachleute im Ruhestand an die Seite, im Eins-zu-eins-Prinzip. Die Begleitung ist für Azubis, Betriebe und Berufsschulen kostenlos. Seit 2008 wurden rund 29.000 Azubis begleitet, das Programm wird vom Bundesbildungsministerium gefördert. Die Anmeldung läuft über die Azubis selbst auf vera.ses-bonn.de, Sie können sie anregen.

Assistierte Ausbildung nach § 74 SGB III. Die Agentur für Arbeit kann junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während der betrieblichen Ausbildung fördern. Der junge Mensch wird dann auch im Betrieb individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet, mit einer festen Ausbildungsbegleiterin oder einem festen Ausbildungsbegleiter bei einem Träger. Förderungsberechtigt sind laut Gesetz junge Menschen, die ohne Unterstützung die Ausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, sie abzuschließen. Fragen Sie bei der Arbeitsagentur vor Ort nach.

Wenn es trotzdem nicht mehr geht, gilt: In der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Frist gekündigt werden. Danach nur noch aus wichtigem Grund, die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und der Azubi selbst kann mit vier Wochen Frist kündigen, wenn er die Ausbildung aufgibt oder den Beruf wechseln will (§ 22 BBiG). Bei einer sich anbahnenden Lösung empfiehlt das BIBB zudem, die Jugendberufsagentur oder Agentur für Arbeit zu informieren, damit die Jugendlichen nicht ganz aus dem Bildungsweg fallen. Rechtsfragen zur Kündigung klären Sie mit Ihrer Kammer oder einem Fachanwalt.

Video: der Betrieb vor dem ersten Tag

Ein Video löst die meisten dieser Probleme nicht. Es repariert keinen Ausbilder, der nie da ist. Es kann aber an einer Stelle helfen, die in den Zahlen auftaucht: bei den „falschen Berufsvorstellungen“, die Betriebe und das BIBB als Grund nennen, und bei der Berufswahl, die den Unterschied zwischen 84,1 und 31,6 Prozent Zufriedenheit macht.

In der Arbeitspsychologie heißt das Realistic Job Preview. Eine Meta-Analyse von Earnest, Allen und Landis (Personnel Psychology, 2011) wertete 52 Studien aus. Solche Vorschauen wirken vor allem deshalb, weil der Arbeitgeber als ehrlich wahrgenommen wird. Der Zusammenhang mit freiwilligen Kündigungen ist mit einer Korrelation von minus 0,07 klein. Für die Ausbildung gibt es unseres Wissens keine eigene Messung. Mehr dazu in Die Neuen gehen nach ein paar Wochen wieder. Was hilft?.

Was in ein kurzes Azubi-Video gehört, ergibt sich aus der Abbruchliste:

Auch das Wo gehört dazu: Vor dem Bewerbungsgespräch, auf der Website und für die Eltern, denn Familie und Freunde leisten laut Ausbildungsreport die größte Unterstützung bei der Suche. Wie Sie Azubis überhaupt erst erreichen, steht in Azubis finden mit Video. Der Ton muss dabei stimmen: Wer neben der Säge nichts versteht, glaubt dem Rest auch nicht.

Was Sie diese Woche tun können

Erstens: Prüfen Sie, ob jeder Ihrer Azubis einen schriftlichen betrieblichen Ausbildungsplan hat und ihn kennt. Wenn nicht, ist das der erste Schritt, und er kostet einen Nachmittag.

Zweitens: Legen Sie für jeden Azubi einen festen Termin pro Woche fest, 15 Minuten, mit dem Berichtsheft als Anlass. Der Termin steht im Kalender des Ausbilders oder des Paten.

Drittens: Schlagen Sie dem neuen Jahrgang einen Paten vor, bevor er anfängt, und melden Sie sich im Sommer zwischen Vertrag und Start einmal persönlich.

Viertens: Notieren Sie die Telefonnummer des Ausbildungsberaters Ihrer Kammer und die Ihrer Arbeitsagentur an einer Stelle, die Sie in zwei Minuten finden. Wer erst anfängt zu suchen, wenn der Azubi kündigt, hat schon verloren.

Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in deinen Betrieb, egal wo in Deutschland du bist. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos, darunter ein ehrlicher Arbeitstag für Bewerber und Azubis, mit Untertiteln und in allen Formatvarianten. Schnitt und Technik sind dabei.

499 Euro pro Monat. Kein Drehtag ohne Vorbereitung, keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.

Unverbindlich kennenlernen →

Quellen: Bundesregierung/BMBFSFJ, "Berufsbildungsbericht 2026"; BIBB, "Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2026", Kapitel A5.6, Tabelle A5.6-2 (Zeitpunkt der Lösung); BIBB (Uhly/Neises), "Vorzeitige Vertragslösungen in der dualen Berufsausbildung: Aktuelle empirische Befunde der Berufsbildungsstatistik und Maßnahmen", Informationsbeitrag 2023 (Berichtsjahr 2022); DGB-Jugend, "Ausbildungsreport 2025" (9.090 Befragte, Ausbildungsjahr 2024; Forenbeiträge aus "Dr. Azubi" anonymisiert zitiert); DIHK-Ausbildungsumfrage 2025, zitiert im Berufsbildungsbericht 2026; Senior Expert Service, VerAplus (vera.ses-bonn.de); Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA), zitiert nach JAzA Berlin "Onboarding in der Ausbildung", 14.10.2026; Earnest, Allen, Landis: Mechanisms Linking Realistic Job Previews with Turnover, Personnel Psychology 64, 2011; Berufsbildungsgesetz §§ 11, 14, 15, 22, 76 und SGB III § 74 (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 22.10.2026). Dies ist keine Rechtsberatung.