Ratgeber · Auftrag · Oktober 2026 · Lesezeit 11 Minuten
Für scheinbar dieselbe Leistung reichen die Preise von 500 bis 50.000 Euro, schreibt die Filmproduktion eigenart über den ersten Angebotsvergleich, den viele Auftraggeber erleben. Der Grund sei selten Willkür, sondern dass „ein Video“ eben kein einzelnes Produkt ist. Stellen Sie sich vor, auf Ihrem Tisch liegen drei Angebote für einen Imagefilm: 990 Euro, rund 3.500 Euro, 8.000 Euro. Alle drei heißen „Imagefilm, ca. 90 Sekunden“. Dieser Artikel liest sie Zeile für Zeile: was hinter jeder Position steckt, was sie ungefähr kostet und woran Sie Lücken und spätere Nachträge erkennen. Die drei Angebote sind ein Rechenbeispiel und keine echten Offerten. Die Beträge stammen aus veröffentlichten Preislisten und Honorarempfehlungen.
Weil sich die Zeilen dahinter unterscheiden, nicht die Überschrift. Nach den Preisseiten von eigenart und der Filmagentur bestimmen Drehtage, Teamgröße, Aufwand im Schnitt und Nutzungsrechte den Preis, nicht die Filmlänge. Bei eigenart reichen die Preise für scheinbar gleiche Leistungen von 500 bis 50.000 Euro. Ein 990-Euro-Angebot und ein 8.000-Euro-Angebot beschreiben deshalb meist nicht dasselbe Produkt. Das ist unsere Einschätzung.
Vier Blöcke: Konzeption und Vorproduktion (nach eigenart 10 bis 20 Prozent des Preises), Dreh mit Team und Technik (40 bis 50 Prozent), Postproduktion mit Schnitt, Farbe und Ton (25 bis 35 Prozent) sowie Rechte und Lizenzen (5 bis 15 Prozent). Dazu kommen Nebenkosten wie Anfahrt und Verpflegung. Fehlt ein Block, lohnt die Nachfrage, ob er nicht eingepreist ist.
An Pauschalen ohne Mengen. Steht nur „Imagefilm komplett“ im Angebot, sehen Sie nicht, wie viele Drehtage, Schnitttage und Korrekturrunden gemeint sind, und jede Abweichung wird zur Verhandlung. Achten Sie auf „nach Aufwand“, „zzgl.“ und Nutzungsrechte, die nirgends genannt sind. Ein Kostenanschlag ist zudem kein Festpreis: Nach § 649 BGB muss der Unternehmer eine wesentliche Überschreitung unverzüglich anzeigen, und Sie dürfen dann kündigen.
Mit Konzept, Team und professionellem Schnitt nach den hier ausgewerteten Quellen kaum. Die Filmagentur nennt 1.000 bis 1.500 Euro für einen Kameramann mit Basistechnik pro Drehtag und 800 Euro pro Schnitttag. Der Verband fairTV nennt Tageshonorare unter 420 Euro für Kamera und Schnitt nicht mehr eine Empfehlung. Ein Tag Kamera und ein Tag Schnitt wären zu diesem Satz 840 Euro, übrig blieben 150 Euro für alles andere.
Erst nach dem Umrechnen. Preislisten der Branche nennen meist Nettopreise, bei der Filmagentur steht ausdrücklich „zzgl. MwSt.“. Ein Angebot über 990 Euro brutto sind bei 19 Prozent Umsatzsteuer rund 832 Euro netto. Schreiben Sie deshalb in Ihre Vergleichsliste für jedes Angebot den Nettobetrag.
Jedes seriöse Angebot besteht nach eigenart aus denselben vier Blöcken. Der erste ist Konzeption und Vorproduktion mit 10 bis 20 Prozent des Preises. Der zweite ist der Dreh mit Team und Technik, 40 bis 50 Prozent. Der dritte ist die Postproduktion mit Schnitt, Farbkorrektur, Tonmischung, Musik, Grafiken und Untertiteln, 25 bis 35 Prozent. Der vierte sind Rechte und Lizenzen mit 5 bis 15 Prozent. Dieselbe Quelle merkt an, der erste Block werde in Billigangeboten als Erstes gestrichen.
Das gibt Ihnen einen Prüfstein, den Sie ohne Branchenwissen anwenden können. Rechnen Sie die Zeilen eines Angebots nach Blöcken zusammen. Liegt der Dreh bei 90 Prozent und die Vorbereitung bei null, wurde gespart, wo man es später sieht. Ob die Prozentwerte exakt zu Ihrem Projekt passen, ist zweitrangig. Es sind Richtwerte aus der Praxis eines Anbieters, keine Norm.
Welche Gesamtsumme zu welchem Film passt, klärt dieser Artikel nicht. Dafür gibt es den Kostenrechner und die Einordnung in Imagefilm Kosten pro Minute. Hier geht es um das, was auf dem Papier steht.
Das ist die Arbeit, die Sie später nicht sehen und deren Fehlen Sie später merken: Gespräch über Ziel und Zielgruppe, Ablaufplan, Drehplanung, bei Interviews ein Leitfaden. Die Filmagentur nennt für Konzeption und Projektmanagement 600 bis 800 Euro pro Tag bei einem bis drei Tagen, in der Gesamtübersicht der variablen Leistungen 350 bis 3.200 Euro.
Eine Lücke erkennen Sie, wenn die Zeile ganz fehlt oder nur „Briefing“ heißt. Fragen Sie, wer den Drehtag plant, wie viele Stunden das sind und ob Sie vorab einen Ablauf bekommen, aus dem hervorgeht, wer wann gefilmt wird.
Was ein „Drehtag“ ist, steht in den wenigsten Angeboten. Der Verband fairTV geht von einer Kernarbeitszeit von acht Stunden aus und empfiehlt, nur halbe oder ganze Schichten zu buchen. Nach der Honorarempfehlung wird die halbe Schicht mit 75 Prozent des Tagessatzes abgerechnet, Mehrarbeit mit 25 Prozent Aufschlag pro Stunde, Sonntagsarbeit mit 50 Prozent, Feiertage mit 100 Prozent und die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr mit 25 Prozent. Bei Absagen später als 48 Stunden vor Arbeitsbeginn sollen 100 Prozent fällig werden. Das sind Empfehlungen eines Verbands für Selbstständige, kein Gesetz. Aber sie zeigen, an welchen Stellen später Mehrkosten entstehen können, wenn das Angebot nichts dazu sagt.
Fragen Sie deshalb: Wie viele Stunden am Drehort sind enthalten? Ist die Anreise darin? Was kostet die Stunde danach? Und bei Verschiebung: Was passiert mit dem Tag?
Hier liegt oft der größte Sprung zwischen zwei Angeboten. Die Filmagentur nennt für einen Kameramann mit Basistechnik 1.000 bis 1.500 Euro pro Tag, für ein Filmteam mit Beleuchtung 2.500 bis 3.500 Euro pro Tag zuzüglich eventueller Reisekosten. eigenart beziffert einen Drehtag mit zwei Personen für Kamera, Licht und Ton auf 1.500 bis 2.500 Euro. Die Quellen liegen nicht beieinander, aber sie zeigen dasselbe Muster: Eine Person mehr am Set verdoppelt nicht den Film, aber ungefähr den Tag.
Prüfen Sie im Angebot, wie viele Personen kommen und wer was macht. Besonders beim Ton: Wer eine Person bucht, bucht jemanden, der Bild und Ton gleichzeitig verantworten muss. Das kann bei einem Interview im ruhigen Büro reichen. Neben einer laufenden Maschine hilft eine zweite Person, die nur auf den Ton achtet. Schreibt der Anbieter nicht, wer den Ton aufnimmt und womit, fragen Sie danach.
fairTV empfiehlt ausdrücklich, Technik gesondert vom Honorar auszuweisen, weil Mischkalkulationen die eigentliche Honorarhöhe verschleiern. Als Maßstab dienen Preise professioneller Verleiher: Bei Finder Media in Köln kostet das Basisset einer Sony PXW-FX6 110 Euro netto pro Tag ohne Objektive, bei ufo Filmgerät in München das Basic Kit 200 Euro netto. Die Filmagentur setzt für Equipment 50 bis 750 Euro an.
Der Posten ist selten das Problem. Verdächtig sind Formulierungen wie „Technik inklusive“ in einem Angebot, in dem sonst nichts aufgeschlüsselt ist. Sie sollten wissen, ob Licht, Ton und gegebenenfalls Drohne dabei sind. Wenn nicht, steht der Betrag später als Zusatzzeile in der Rechnung.
eigenart rechnet als Faustregel zwei bis vier Tage Postproduktion pro Drehtag. Die Filmagentur setzt einen Schnitttag mit 800 Euro an und kalkuliert in ihrem Beispiel für einen dreiminütigen Film zwischen einem und vier Tagen. Wichtig ist der Satz bei eigenart zu den Formatvarianten: 16:9, 9:16 und 1:1 sind eigene Schnittfassungen, „kein Knopfdruck“.
Im Angebot sollten deshalb die Zahl der Schnitttage, die Zahl der gelieferten Fassungen und die Länge jeder Fassung stehen. Fehlen sie, kommt der Hochkantschnitt für Instagram später als „Zusatzleistung“. Das gilt auch für Untertitel, die eigenart ebenfalls im Postproduktionsblock führt.
Farbkorrektur und Tonmischung gehören zum dritten Block. Die Filmagentur weist darauf hin, dass Farbkorrektur im Grading-Studio gesondert kalkuliert wird. Ob eine einfache Korrektur im Schnittpreis steckt und was ein Studio-Grading zusätzlich kostet, sollte aus dem Angebot hervorgehen. Beim Ton ist die Frage entscheidend, ob Sprache, Musik und Atmosphäre abgemischt werden oder ob „Ton“ nur heißt, dass der Film eine Tonspur hat.
Die Spannen sind groß. Die Filmagentur nennt für Lizenzmusik 50 bis 700 Euro, für eigens komponierte Musik rund 3.000 Euro und für einen professionellen Sprecher 500 bis 1.500 Euro. eigenart führt für Musik und Sound eine Spanne von 300 bis über 10.000 Euro. Entscheidend ist weniger der Betrag als die Reichweite der Lizenz: Gilt sie für Ihre Website, für Social Media, für bezahlte Anzeigen? Ein Titel aus der Musikbibliothek einer Plattform ist nicht automatisch für Ihr Unternehmen freigegeben. Im Angebot muss stehen, wofür die Lizenz gilt.
Bei eigenart gelten zwei Runden als Standard. Wichtiger als die Zahl ist, was eine Runde ist: alle Änderungswünsche, gesammelt, eines Ansprechpartners auf Ihrer Seite, oder jede einzelne Mail. Und was eine weitere Runde kostet. Warum zwei Runden im Angebot oft nicht reichen und was Mangel und Änderungswunsch unterscheidet, steht in Was passiert, wenn uns der fertige Film nicht gefällt?
Bei eigenart machen Rechte und Lizenzen 5 bis 15 Prozent aus. Wer den Film später auch im Fernsehen oder Kino nutzen will, zahle für erweiterte Rechte, und das gehöre vorab ins Briefing, nicht nachträglich in die Rechnung. Die Filmagentur kalkuliert Nutzungsrechte für TV oder bezahlte Kampagnen ebenfalls gesondert. Schweigt das Angebot zu Rechten, bestimmt der gemeinsame Vertragszweck, welche Nutzungsarten Sie bekommen (§ 31 Abs. 5 UrhG). Wie lange, wo und auf welchen Kanälen Sie den Film zeigen dürfen, erklärt Dürfen wir den Film überall verwenden, auch in fünf Jahren?
Diese Zeile heißt oft „Reisekosten nach Aufwand“. Die Filmagentur weist die Reisekosten für ein Team zusätzlich aus. Gut zu wissen: fairTV empfiehlt, die Verpflegung nach § 9 EStG abzurechnen. Dort stehen 14 Euro für einen Tag mit mehr als acht Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung und 28 Euro für 24 Stunden. Zwei Personen bei einem Tagesdreh sind damit 28 Euro. Steht in einem Angebot ein Vielfaches, fragen Sie nach der Rechnung dahinter.
Klären Sie außerdem: Gilt ein Kilometersatz, eine Pauschale oder eine Obergrenze? Ist die Anreise Teil der acht Stunden? Und wenn eine Zeile „Künstlersozialabgabe“ auftaucht: Der Abgabesatz beträgt 2026 nach dem Bundesarbeitsministerium 4,9 Prozent der an selbstständige Künstler gezahlten Entgelte. Ein deutlich höherer Prozentsatz auf den Gesamtpreis wäre erklärungsbedürftig. Das ist unsere Einschätzung.
Dazu steht im Angebot meistens nichts. Fragen Sie, ob Sie das ungeschnittene Material bekommen, ob das extra kostet und wie lange der Anbieter es aufbewahrt. In sechs Monaten, wenn Sie eine Kurzfassung brauchen und der Schnitt bei jemand anderem liegen soll, ist es zu spät. Was in den Vertrag gehört, steht in Das Angebot der Videoproduktion liegt vor. Was muss in den Vertrag?
Die folgende Rechnung ist ein Rechenbeispiel mit Werten aus den Preisspannen der Filmagentur, alles netto. Sie zeigt, was in die jeweilige Summe hineinpasst, nicht, was ein bestimmter Anbieter tatsächlich kalkuliert.
Der Unterschied von 4.500 Euro zwischen dem mittleren und dem teuersten Angebot setzt sich so zusammen: Team mit Licht statt einer Person (rund 1.750 Euro), ein Schnitttag mehr (800), mehr Konzeption (350), bessere Musik (300) und etwa 1.300 Euro, die in Sprecher, Formate oder Nebenkosten fließen können. Keiner dieser Posten ist unverschämt. Mehr Menschen, mehr Tage, mehr Absicherung, das ist der ganze Unterschied.
Rechtlich gilt: Ein Kostenanschlag ist keine Preisgarantie. Hat der Unternehmer keine Gewähr für seine Richtigkeit übernommen, und ist das Werk nicht ohne wesentliche Überschreitung herstellbar, kann der Besteller kündigen; dem Unternehmer steht dann nur die Vergütung nach § 645 Abs. 1 BGB für das bis dahin Geleistete zu. Außerdem muss der Unternehmer eine zu erwartende Überschreitung unverzüglich anzeigen (§ 649 BGB). Das schützt Sie, ersetzt aber nicht den Festpreis. Wollen Sie Sicherheit, lassen Sie schreiben, dass der Betrag ein Festpreis für den beschriebenen Lieferumfang ist.
Legen Sie eine Tabelle an, für jede Position aus diesem Artikel eine Zeile, für jedes Angebot eine Spalte. Tragen Sie den Nettobetrag ein, die Menge (Tage, Personen, Fassungen) und, was dort steht. Jede leere Zelle ist eine Frage an den Anbieter, die Sie schriftlich stellen. Danach lassen sich die Angebote vergleichen, und der Preisunterschied bekommt Namen: zwei Personen statt einer, ein Schnitttag mehr, Rechte für Social Media.
Zur Auswahl des Anbieters selbst, also Referenzen, Arbeitsweise und Fragen im Gespräch, gibt es einen eigenen Beitrag: Videoproduzent auswählen. Er geht von der Person aus, dieser hier vom Papier.
Für einen einzelnen Film rechnen auch wir nach Tagen, die Sätze stehen offen im Kostenrechner, die Einordnung auf der Seite zum Imagefilm. Das Abo ist ein anderes Modell: 499 Euro im Monat, ein Drehtag pro Quartal in Ihrem Betrieb, daraus acht bis zehn Videos, Schnitt, Technik und Ton inklusive. Technik ist in diesem Preis enthalten. Welche Variante passt, hängt davon ab, ob Sie einmal Aufmerksamkeit brauchen oder laufend Material.
Starkefilme kommt einmal pro Quartal für einen Drehtag in deinen Betrieb, egal wo in Deutschland du bist. Aus einem Drehtag entstehen acht bis zehn fertige Videos mit Untertiteln und in allen Formatvarianten. Schnitt, Technik und Ton sind dabei.
499 Euro pro Monat. Kein Drehtag ohne Vorbereitung, keine Vertragslaufzeit, kein Setup-Aufwand.
Unverbindlich kennenlernen →Quellen: eigenart Filmproduktion, "Videoproduktion Kosten 2026" (eigenart-filmproduktion.de, abgerufen Oktober 2026), zu den vier Kostenblöcken mit Prozentanteilen, zur Faustregel von zwei bis vier Tagen Postproduktion pro Drehtag, zu Formatvarianten als eigenen Schnittfassungen, zu zwei Korrekturrunden, zu erweiterten Nutzungsrechten und zum Drehtag eines Zwei-Personen-Teams; DIE FILMAGENTUR, "Imagefilm Kosten und Preise" (diefilmagentur.de, abgerufen Oktober 2026), zu Konzeption, Kameramann mit Basistechnik, Filmteam mit Beleuchtung, Schnitttag, Lizenzmusik, Sprecher und Equipment, alle Preise netto; fairTV e.V., Honorarempfehlungen zu Arbeitszeit, Honorar und eigener Technik (fairtv.net/empfehlungen, abgerufen Oktober 2026), mit Hinweis auf die Geltung für Selbstständige in Leipzig und im MDR-Sendegebiet; Finder Media Kameraverleih Köln und ufo Filmgerät München zu Mietpreisen der Sony FX6; Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 24.07.2025 zum Abgabesatz der Künstlersozialversicherung 2026; Bürgerliches Gesetzbuch § 649 und Einkommensteuergesetz § 9 Abs. 4a sowie Urheberrechtsgesetz § 31 (gesetze-im-internet.de). Die Rechenbeispiele sind eigene Berechnungen aus diesen Angaben, keine Angebote realer Anbieter.